„Rechnungsfälschungs- und Steuerhinterziehungsrunde“: verurteilt „König der Lastwagen“ Giuseppe Salamone

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Er war im Gefängnis gelandet und für anderthalb Millionen beschlagnahmt worden Oktober 2018 und jetzt wurde der Unternehmer Giuseppe Salamone aus Bagheria, der „König der Lastwagen“, vom Gericht Termini Imerese wegen falscher Rechnungsstellung zum Betrug der Steuerbehörden, aber auch wegen Scheinzulassung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Das von Vittorio Alcamo geleitete Kollegium verhängte außerdem drei weitere Haftstrafen von jeweils einem Jahr und acht Monaten gegen drei Direktoren der Salamone-Unternehmen, nämlich Daniela Cinquegrani, Vincenza Parisi und Salvatore Parisi.
Gleichzeitig wurden jedoch zwei weitere Direktoren freigesprochen, Gaetano Fiorista und Giovanni Balistreri (beide von Anwältin Claudia Di Gati verteidigt).

Laut der Rekonstruktion der Finanzpolizei hätte Salamone, 52, das Finanzministerium betrogen, indem er Rechnungen für nicht existierende Geschäfte ausgestellt und die Eigentumsanteile seiner Unternehmen an einen Nominee übertragen hätte, um nur noch Angestellter zu sein.
Am 9.
Oktober vor vier Jahren wurde er festgenommen und seine Girokonten, Immobilien, Fahrzeuge und Unternehmensanteile von drei im Straßentransportsektor tätigen Unternehmen, nämlich Salamone Group, Transervice Scarl und Transport’s World Scarl, beschlagnahmt.

Der „König der Lastwagen“ verhaftet | Video

Allerdings hatte die Review nicht nur die Entführung komplett abgesagt, sondern auch die Haftentlassung des Unternehmers angeordnet.
So wie im Finanzamt die von der Staatsanwaltschaft als falsch erachteten Rechnungen von der Agentur für Einnahmen als richtig und mit realen Vorgängen in Verbindung gebracht worden wären.
Darüber hinaus lehnte die Abteilung für vorbeugende Maßnahmen des Gerichts auch den von der Staatsanwaltschaft formulierten Antrag auf Beschlagnahme ab.
All dies verhinderte jedoch nicht die Verurteilung von Salamone und anderen Kollaborateuren.

Wie die Finanzpolizei rekonstruiert hatte, hatte der Unternehmer, „der im Laufe der Zeit zwei mündliche Abmahnungen des Polizeipräsidiums wegen wiederholter Besuche bei Personen der organisierten Kriminalität und wegen Einstellung oder Begünstigung der Einstellung von ortsnahen Personen erhalten hatte, fiktiv verkauft ihm als Nominees zuzurechnenden Besitz an den Aktien der drei Gesellschaften, unter Umgehung der Vorschriften zur Vermögensabwehr, formell zu einem einfachen Angestellten der von ihm tatsächlich geleiteten Gesellschaften.