Palermo. „Fake“-Unternehmen überwiesen Geld in den US-Bundesstaat Delaware: 850.000 Euro beschlagnahmt – Libertà Sicilia

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DERDie Spezialeinheit der Währungspolizei der Guardia di Finanza – unter der Koordination der Staatsanwaltschaft von Palermo – führte komplexe Ermittlungen durch, die es ermöglichten, mutmaßliche anomale Finanzbewegungen von über 3 Millionen Euro zu identifizieren, die von zwei im Sektor von Palermo tätigen Unternehmen getätigt wurden Mehrwerttelefone aus dem Dienstleistungsbereich und die, so die Untersuchungsthese, an einer erheblichen Abrechnungsrunde für nicht existente Betriebe beteiligt gewesen wären.

Der Ermittlungsfokus auf die mutmaßlich anomalen Betriebsabläufe der Unternehmen in Palermo hat es ermöglicht, beträchtliche Finanzbewegungen zu identifizieren, die von Italien auf ausländische Girokonten im Namen von Unternehmen mit Sitz im US-Bundesstaat Delaware flossen, der als einer der attraktivsten Steueroasen gilt in der Welt.

Anhand der bisher von der Fiamme Gialle gesammelten Elemente sind Hinweise aufgetaucht, wonach die von den Unternehmen aus Palermo kommentierten Rechnungen als „falsch“ angesehen und dazu verwendet worden wären, Steuern zu hinterziehen, die Abgänge aus den Unternehmenskassen zu rechtfertigen und die Überweisung von Geldern auf im Ausland geführte Girokonten.
Die Ermittlungen ergaben, dass die beteiligten US-Unternehmen mit Sitz an der gleichen Adresse in Delaware in Wirklichkeit keine gesellschaftsrechtliche Struktur hatten und keine Dienstleistungen in Millionenhöhe anbieten konnten, wie sich stattdessen aus den ausgestellten Steuerdokumenten ergibt.

Durch eine Europäische Ermittlungsanordnung wurden auch die Bankunterlagen aus der Tschechischen Republik beschafft, in denen die von den angeblichen Anomalien betroffenen Girokontobeziehungen wurzelten.
So war es möglich, die weiteren Bewegungen der Mittel zu identifizieren, die nach der Rekonstruktion der Fiamme Gialle von den ausländischen Konten im Namen von US-Unternehmen teilweise nach Italien zurückgeführt, teilweise in den Real reinvestiert würden Immobiliensektor durch ein anderes Unternehmen mit Sitz in Delaware und teilweise den Organisatoren des Betrugs an Finanzbeziehungen zur Verfügung gestellt, die auf Bankvermittlern mit Sitz außerhalb der EU, einschließlich Dubai, beruhen.

Auf der Grundlage des sich während der Ermittlungen ergebenden Anklagerahmens – derzeit in der Ermittlungsphase und vorbehaltlich späterer Würdigung der Sache – erließ die zuständige GIP auf Antrag der Staatsanwaltschaft Palermo einen gleichwertigen vorsorglichen Beschlagnahmebeschluss, mit die die Beschlagnahme von 850.000 € gegen die beiden Palermo-Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren angeordnet wurde.

Dabei ist zu beachten, dass das Verfahren in der Ermittlungsphase anhängig ist und die Unschuldsvermutung bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt.

18.
März 2022 | 11:49

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