Prof mit doppelter Arbeit: freigesprochen und 63.000 Euro zurückgegeben

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PALERMO – Es gibt keinen Platz, um fortzufahren, weil die Tatsache nicht existiert.
Das Urteil des Richters für die Vorverhandlung schließt den Fall eines Universitätsprofessors ab, der beschuldigt wird, ohne Genehmigung der Universität Palermo Doppelarbeit geleistet zu haben.

Zum Vincenzo Franzitta, Lehrbeauftragter an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften2019 wurde auch die von der Staatsanwaltschaft gesuchte vorsorgliche Beschlagnahme von 63.000 Euro ausgelöst.
Das war der Betrag, auf den er mehr verdienen würde, als ihm zusteht.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die der Überprüfung durch Richterin Simone Alecci, Franzitta-Professorin seit 2002, zunächst als Forscherin und dann als außerordentliche Professorin, auf Vollzeitbasis nicht standgehalten hätte, hätte sie sich ebenfalls mit dem befasstOrganisation und von Außenbeziehungen des Unternehmens der Ehefrau.

Niemals hätte Franzitta ihre Doppelrolle der Universität von Palermo mitgeteilt.
Der Grund für die Verbotsvorschrift besteht in der Notwendigkeit, „die Unparteilichkeit und gute Leistung der öffentlichen Verwaltung zu schützen, die durch die Ausübung unternehmerischer oder beruflicher Tätigkeiten ihrer Angestellten gestört würden.
Alternative Interessenschwerpunkte zum bekleideten öffentlichen Amt, die eine von Intensität, Kontinuität und Professionalität geprägte Tätigkeit umfassen, könnten nämlich die Unabhängigkeit und Autonomie des öffentlichen Bediensteten sowie das Ansehen der öffentlichen Verwaltung schwächen.

Der Verteidiger, der Anwalt Carlo Emma, ​​​​hat umfangreiche Unterlagen erstellt woraus sich zunächst herausstellte, dass der Professor seiner Arbeit an der Universität, wo er mehr Stunden als vertraglich vorgeschrieben gearbeitet hatte, keine Zeit raubte.

Und wieder, dass die Rekonstruktion, die ihm de facto die Rolle des Direktors des Unternehmens zuschrieb, nicht stimmt.
Er habe lediglich Beratungsleistungen erbracht, die durch die Gelmini-Reform nicht verboten seien. Wenn er um Erlaubnis gebeten hätte, wäre sie ihm gewährt worden.
Kurz gesagt, er konnte sie tun.
Daher der Freispruch.