Quiz für die falschen Arbeitsagenturen, Berufung angenommen

Die CGA akzeptierte den Antrag der Kandidatin und hielt ihren Ausschluss für rechtswidrig und für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Entscheidung, mit der festgestellt wurde, dass die Bewerberin zum Auswahlverfahren zugelassen werden muss, stellte auch fest, dass ihr der erlittene Schaden ersetzt werden muss.