Palermo, die Befreiung des Gesundheitstickets für 450.000 läuft ab: Wie kann es verlängert werden?

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450.000 Benutzer aus Städten und Provinzen werden gebeten, die Einkommensticketbefreiung ab nächsten Freitag, dem 1.
April, zu erneuern oder von Grund auf neu zu beantragen.
Nachdem die Zertifikate während der Zeit der Pandemie von Amts wegen validiert wurden, müssen interessierte Bürger nun ausschließlich im Internet über den Online-Zähler (sportello.asppalermo.org), ein einfaches Tool, das mit a Mit wenigen Klicks können Sie die Urkunde bequem zu Hause ausdrucken.
Das Online-Verfahren, das von der Gesundheitsbehörde der Hauptstadt genutzt wird, um Menschenansammlungen in den Büros zu vermeiden, ist einfach und den Einwohnern von Palermo bereits bekannt.
Es wird möglich sein, sich mit einem PC, Tablet oder Smartphone zu verbinden.
Der Online-Desk ist ab dem 1.
April durchgehend 24 Stunden am Tag geöffnet.
Für 190.000 Nutzer – die sich hauptsächlich auf die Kategorie E01 und vor allem auf über 65-Jährige mit einem Gesamtfamilieneinkommen von weniger als 36.151,98 Euro beziehen – wurden die Zertifikate bereits von der Agentur der Einnahmen validiert.
Wenn die Begünstigten die Bescheinigung physisch haben möchten, melden Sie sich einfach am Online-Schalter an, klicken Sie dann auf das Befreiungssymbol und drucken Sie dann die Bescheinigung aus.
Das Attest ist auch für den Hausarzt einsehbar.
Für Arbeitslose hingegen sieht das Online-Verfahren neben der Anmeldung vor, das Selbstauskunftsformular auszudrucken, zu unterschreiben und dann per Scan oder einfach als Foto zusammen mit einer Kopie des Ausweises zu versenden.
Anschließend wird der Nutzer per SMS auf die Möglichkeit zum Download des Zertifikats hingewiesen.
Die Asp garantiert den Ticketbefreiungsdienst für Einnahmen außerdem in allen Phasen des Wandertags der offenen Tür.
Neben dem Online-Desk bindet der ASP auch das CAF in seine Aktivitäten ein, das eine spezielle Vereinbarung mit der Gesundheitsbehörde treffen kann, um die Anfragen der Benutzer kostenlos zu sammeln und weiterzuleiten.
Die auslaufenden Freistellungsbescheinigungen betreffen folgende Kategorien: – E01: Personen unter 6 Jahren oder über 65 Jahren, die zu einer Familieneinheit (steuerliche Familieneinheit) gehören und deren Gesamteinkommen € 36.151,98 nicht übersteigt; – E02: Arbeitslose und ihre zu einer Familieneinheit gehörenden unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (steuerliche Familieneinheit) mit einem Gesamteinkommen von weniger als 8.263,31 €, erhöht auf 11.362,05 € im Beisein des Ehegatten und um weitere 516,46 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind (Personen, die ordnungsgemäß in den Listen der Arbeitsämter eingetragen sind und eine frühere Beschäftigung verloren haben, gelten als arbeitslos; daher sind Personen auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung ausgeschlossen); – E03: Empfänger von Sozialleistungen (ehemalige Rente) und ihre Angehörigen; – E04: Mindestrentner, über 60 Jahre und deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige, die zu einer Familieneinheit (steuerliche Familieneinheit) gehören, mit einem Gesamteinkommen von weniger als 8.263,31 Euro, erhöht auf 11.362,05 Euro bei Anwesenheit des Ehegatten und bei den Satz von zusätzlich 516,46 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied.

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