Erneuerung der Ticketbefreiung, Spannungsmomente in der Via Arcoleo, die Polizei greift ein

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Online-Verfahren

Das Online-Verfahren – das von der Gesundheitsbehörde der Hauptstadt genutzt wird, um Menschenansammlungen in den Büros zu vermeiden – ist den Einwohnern von Palermo bereits bekannt.
Es wird möglich sein, sich mit einem PC, Tablet oder Smartphone zu verbinden.
Der Online-Desk ist ab heute nahtlos 24 Stunden am Tag aktiv.

Für 190.000 Nutzer – die sich hauptsächlich auf die Kategorie E01 und vor allem auf über 65-Jährige mit einem Gesamtfamilieneinkommen von weniger als 36.151,98 Euro beziehen – wurden die Zertifikate bereits von der Agentur der Einnahmen validiert.
Wenn die Begünstigten die Bescheinigung physisch haben möchten, melden Sie sich einfach am Online-Schalter an, klicken Sie dann auf das Befreiungssymbol und drucken Sie dann die Bescheinigung aus.
Das Attest ist auch für den Hausarzt einsehbar.

Das Online-Verfahren für Arbeitslose

Für Arbeitslose hingegen sieht das Online-Verfahren neben der Anmeldung vor, die Selbstauskunft auszudrucken, zu unterschreiben und dann per Scan oder einfach als Foto zusammen mit einer Kopie des Ausweises zu versenden.
Anschließend wird der Nutzer per SMS auf die Möglichkeit zum Download des Zertifikats hingewiesen.
Die Asp garantiert den Ticketbefreiungsdienst für Einnahmen außerdem in allen Phasen des Wandertags der offenen Tür.

Die betreffenden Kategorien

Die auslaufenden Befreiungsbescheinigungen betreffen folgende Kategorien:

  • E01: Personen unter 6 Jahren oder über 65 Jahren, die zu einer Familieneinheit (steuerliche Familieneinheit) gehören, deren Gesamteinkommen € 36.151,98 nicht übersteigt;
  • E02: Arbeitslose und ihre zu einer Familieneinheit gehörenden unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (steuerliche Familieneinheit) mit einem Gesamteinkommen von weniger als 8.263,31 €, erhöht auf 11.362,05 € im Beisein des Ehegatten und um jeweils weitere 516,46 € unterhaltsberechtigtes Kind (Personen, die ordnungsgemäß in den Listen der Arbeitsämter eingetragen sind und eine frühere Beschäftigung verloren haben, gelten als arbeitslos; daher sind Personen, die eine erste Beschäftigung suchen, ausgeschlossen);
  • E03: Empfänger von Sozialhilfe (ehemalige Rente) und ihre Angehörigen;
  • E04: Inhaber einer Mindestrente, über 60 Jahre und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, die zu einer Familieneinheit (steuerliche Familieneinheit) gehören, mit einem Gesamteinkommen von weniger als 8.263,31 Euro, erhöht auf 11.362,05 Euro in Anwesenheit des Ehepartners und zusätzlich 516,46 € für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied.