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Er kauft das Haus auf einer Auktion, stellt jedoch fest, dass es nicht der Eigentümer ist.
Es ist die Geschichte eines 47-jährigen Unternehmers aus Palermo, der sich zu diesem Zeitpunkt dazu entschloss Klage beim Richter dass er sich bei der Zuordnung des Guten geirrt hatte.
Das Gericht stimmte ihm zu und er hat die Präsidentschaft des Ministerrates verurteilt zum Schadensersatz.
Das Abenteuer beginnt im Jahr 2016, als der Protagonist eine Wohnung in der Stadt kauft Bonagia-Viertel für 100 tausend Euro.
Auf den ersten Blick ein Schnäppchen, ist es aber nicht.
Als der Unternehmer sich entschließt, die Immobilie weiterzuverkaufen, erkennt der Notar tatsächlich den Haken: Der Verkäufer dieses Hauses ist überhaupt nicht Eigentümer, sondern hat nur das Oberflächenrecht.
Um den Schaden zu beheben, muss der in der Bürokratie gelandete Geschäftsmann der Gemeinde Palermo eine Gebühr zahlen Spende von rund 17.000 Euround erwirbt damit das Eigentumsrecht an der Wohnung.
Daraufhin wandte sich der 47-Jährige nach erfolglosen Versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen, unter Berufung auf das Gesetz an das Gericht zivilrechtliche Haftung der Richter.
Das für diesen Fall zuständige Zivilgericht von Caltanissetta teilte die Gründe des Unternehmers und entschied nach Feststellung des Irrtums des Amtskollegen, der statt des vollen Eigentumsrechts an der Wohnung das bloße Flächenrecht auf die Versteigerung übertragen hatte Verantwortung, indem sie die Präsidentschaft des Ministerrates zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
“Große persönliche und berufliche Zufriedenheit – sagt dieRechtsanwalt Salvatore Bidera Miceli, Anwalt des entschädigten Unternehmers – dafür, dass er den Ersatz eines unbilligen Schadens durch den fälligen Entschädigungsschutz erlangt hat.
Mit der sorgfältigen und ständigen Unterstützung eines Einzelnen wurden Rechte zugunsten der gesamten Gemeinschaft garantiert, die oft ein Opfer der Zahnräder der komplexen Justizmaschinerie ist.
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