Die Killerdosis und der Tod von Valeria Lembo, die Urteile für die Ärzte in der Kassation

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Der Oberste Gerichtshof wies die Berufungen der drei Ärzte aus Palermo zurück, die wegen des Todes von Valeria Lembo verurteilt wurden, die durch eine falsche Chemo getötet wurde, und bestätigte den Freispruch einer Krankenschwester.
Nach sechs Verhandlungsstufen und mehr als zehn Jahren scheint der Fall nun endgültig abgeschlossen zu sein.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Die Richter entschieden, dass die Frau am 29.
Dezember 2011 aufgrund eines Fehlers starb: Die Ärzte der Poliklinik gaben ihr eine Dosis von 90 Milligramm Vinblastin (ein Chemotherapeutikum) anstelle der im Protokoll vorgesehenen 9 Milligramm.
Valeria Lembo war 34 Jahre alt und Mutter eines acht Monate alten Babys.

Die Killerdosis

Valeria Lembo starb im Krankenhaus Policlinico in Palermo an einer tödlichen Dosis Chemotherapie.
Ein fataler Fehler, der sie dazu veranlasste, das Zehnfache der erforderlichen Dosis zu verabreichen, was im Prozess mit der Verkündung von Strafurteilen ersten und zweiten Grades festgestellt worden wäre.
Nun die Entscheidung der Kassation.

Die Namen der Angeklagten

Der frühere Leiter der onkologischen Abteilung der Poliklinik, Sergio Palmeri, wurde zu 3 Jahren verurteilt, die Onkologin Laura Di Noto zu 2 Jahren und 3 Monaten (für sie entschieden die Richter jedoch, mit Aufschub nur den damit verbundenen Aspekt der Beihilfe aufzuheben Strafen) und der damals ansässige Alberto Bongiovanni mit 3 Jahren und 5 Monaten.
Schwester Clotilde Guarnaccia freigesprochen.
Valeria Lembo hatte Hodgkin-Lymphom, von dem sie mit den entsprechenden Behandlungen heilt.

Die Verurteilung des Rechnungshofes

Im vergangenen Februar wurden die in die Affäre verwickelten Ärzte auch von den Richtern des Rechnungshofs unter dem Vorsitz von Vincenzo Lo Presti verurteilt.
Der Chefarzt Sergio Palmeri wurde zu einer Entschädigungszahlung von 875.000 Euro an das Gesundheitsunternehmen verurteilt, die Onkologin Laura Di Noto und der damalige Facharzt Alberto Bongiovanni müssen jeweils 318.000 Euro zahlen.
Die Krankenschwestern Elena Demma und Clotilde Guarnaccia wurden freigesprochen.

Eine Kette von Fehlern

“Inakzeptabel, beschämend”: So wurde das Schicksal der armen Valeria definiert.
Es war eine Kette von Irrtümern, die sein Todesurteil markierten.
All dies gipfelte in einer Zahl von 9, die zu 90 wurde.
Es wurden viele Milligramm des Antikrebsmittels Vimblastina in das Blut des Patienten injiziert.
Eine zehnmal höhere Dosis als nötig, die der an Hodgkin-Lymphom erkrankten Valeria keinen Ausweg ließ.
Die Familienmitglieder reichten mit Unterstützung der Anwälte Marco Cammarata und Vincenzo Barreca eine Zivilklage ein und erwirkten Schadensersatz.

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